Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden wenn:
- die zu zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt.
- die zu zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt aber die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge zusammen nicht mehr als 3500 kg beträgt.
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