Um den hohen Unfallzahlen bei Fahranfängern entgegenzuwirken, wurde in Deutschland das begleitete Fahren mit 17, kurz BF 17, eingeführt.

Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B/ BE dürfen damit auch vor dem 18. Lebensjahr mit dem PKW im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein. Dies allerdings nur mit den vorher festgelegten und eingetragenen Begleitpersonen und auch nur in Deutschland !

Der Sinn ist klar : Fahranfänger sollen Fahrerfahrung sammeln und somit das Unfallrisiko senken. Die Begleitperson hat dabei die Aufgabe, dem Fahranfänger mit Rat zur Seite zu stehen. Der Fahranfänger ist aber eigenverantwortlicher Führer des KFZ.

Wer Begleitperson werden möchte muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindesten 30 Jahre alt sein
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B oder alte Klasse 3 besitzen
  • darf nicht mehr als 1 Punkte in der Zentralregister in Flensburg haben

Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt. Begleiter kann jeder werden (ob Eltern, Großeltern oder Nachbarn). Es müssen nur die Voraussetzungen erfüllt werden. Die Antragsunterlagen können HIER heruntergeladen werden.

Die Fahrausbildung in der Fahrschule läuft ganz normal wie bei der Klasse B ab.

Wenn der Fahranfänger sein 18. Lebensjahr erreicht, kann er den Scheckkartenführerschein beim zuständigen Straßenverkehrsamt abholen.